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Seit September 2008 muss jeder zur Einbürgerung neben Sprachkenntnissen Grundwissen aus Politik, Geschichte und Kultur des Einwanderungslandes Deutschland nachweisen. Der Test gilt als bestanden, wenn 50 % der 33 Fragen, die sich zum Teil auf das jeweilige Bundesland beziehen, richtig beantwortet werden. Den gesamten Fragenpool kann man im Internet einsehen.
Für die Einbürgerung sind neben dem Einbürgerungstest weitere Kriterien zu erfüllen, darunter der Nachweis von Sprachkenntnissen auf der Niveaustufe B1.
Eine kostenlose Beratung zum Test erhalten Sie auf Anfrage.
Bitte mitbringen: Ihren Ausweis / Pass
Den Nachweis über entweder einen negativen Coronatest (nicht älter als 24 Stunden), die vollständige Impfung oder die Genesung.
- Zertifikat
- Einbürgerungstest i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht