Inhalt
Seit August 2007 verlangt das Aufenthaltsgesetz einen Nachweis von „einfachen Sprachkenntnissen“ (Stufe A1) von Eheleuten, die zu ihren in Deutschland lebenden Partnern ziehen möchten und hierfür ein Visum benötigen. Deutsche Botschaften und Ausländerbehörden erkennen das Zertifikat telc Deutsch A1 als solchen Nachweis an. Damit bestätigen Sie, dass Sie sich auf ganz einfache Weise über konkrete Bedürfnisse in der deutschen Sprache verständigen können (z.B. sich Vorstellen, Essen und Trinken, Einkaufen, Wohnen) sowie sehr einfache grammatische Strukturen verwenden können.
Wichtiger Hinweis
Bei Interesse an einer Prüfung richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an deutsch@badoldesloe.de. Prüfungstermine werden bei Bedarf eingerichtet.
- Zertifikat
- telc Deutsch A1
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- A1 (Sprachniveau, Eingangsstufe) i