Inhalt
Ein kurzer Überblick: Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung wurde nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53c SGB XI aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Für Interessenten, die die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen (B2) für die Arbeit als Betreuungskraft nicht mitbringen, werden zu Beginn des Kurses das fachbezogene Vokabular und wichtige Redemittel vermittelt.
Berufliche Perspektiven: Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung in Pflegeeinrichtungen, ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege wie z. B. Demenzgruppen, aber auch in der privaten häuslichen Pflege ist nach wie vor groß.
Anforderungen/Voraussetzungen: Der Kurs richtet sich an Interessenten, die eine soziale Kompetenz, Empathie-Fähigkeit, hohe Belastbarkeit sowie Wahrnehmungsfähigkeit und Beobachtungsgabe aufweisen. Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier soll der Interessent herausfinden, ob ihm die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch (B1-Niveau) sowie psychische Belastbarkeit sind zudem Voraussetzung. PC-Grundkenntnisse sollte der Teilnehmer mitbringen.
Inhalte
- Grundlagen der §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI)
- Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI
- Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden - z. B. als Seniorenbetreuer / im Bereich der Altenpflege, anderen Einrichtungen der stationären Pflege oder in der privaten häuslichen Pflege
- Stärkung der Empathie
- Arbeiten mit der Biografie
- Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
- Kommunikation
- Stress- und Konfliktlösungen
- Lehre der Erkrankungen im Alter
- Ernährung
- Hygiene
- Rechtliche Grundlagen
- Netzwerke im Alter
- Wohnen und Wohnformen
- Redemittel, Wortschatz und einschlägige Grammatik für den Bereich Gesundheitswesen
Abschluss: Trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung