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MehrMit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Kriterien für eine förderungsfähige Weiterbildung
Fristen für die Antragsstellung
Info-Hotline: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)
Zusätzliche Informationen
Rechercheziele | Ratgeber |
• BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, 104 Kurse zur Förderung) | i |
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